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HealthOn Suchergebnis, Stichwort: DiGA
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Mehr Akzeptanz bei Therapeuten und mehr Relevanz im Versorgungsprozess, das sind die Ziele, die mit den jüngsten Änderungen im Digitalgesetz (DigiG) erreicht werden sollen (1).
Sehr viele Menschen haben die Indikation* für eine digitale Therapie. Derzeit gibt es rund 60 Apps, die die
Krankenkasse als Therapie auf Rezept erstattet.
Das Angebot von "Apps auf Rezept" hat sich um ein Drittel erhöht, es ist eine neue Diagnose-Klassen (ICD-10) hinzugekommen für Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Seit mehr als drei Jahren (10/2020) gibt es "Apps auf Rezept". Diese sog. DiGAs - digitale Gesundheitsanwendungen - können sich Patienten vom Arzt als Therapie verordnen lassen.
„Wir brauchen eine große Informationsoffensive,“ so das Fazit vom "DiGA-Day" des Deutschen Kongress für Versorgungsforschung DKVF in Berlin.
Das dritte Jahr im DiGA-Zeitalter bricht in wenigen Wochen an.
Deutschland inspiriert mit dem Digitalisierungsbeschleuniger „DiGA“ andere Länder in Europa (1), und produziert in Frankreich und Belgien (mHealthBelgium) bereits Nachahmer (2,3)
DiGAs füllen Lücken, die kein Arzt schließen kann - sie unterstützen Patienten dabei, besser mit den Belastungen einer Krankheit in ihrem Alltag zurechtzukommen.
Alle Therapien, die auf Kosten der Krankenkassen verordnet werden, müssen wirksam sein, das gilt auch für digitale Therapie, sogenannte Apps auf Rezept.