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Health-Apps: Qualität heißt Nutzen und Sicherheit für den Patienten

Geschrieben von ursula.kramer am Dienstag, 25. Oktober 2016 - 12:52

Die jüngste Diskussion um die Notwendigkeit eines Qualitätssiegels zur Orientierung für Entscheider sowie zum Schutz für Verbraucher und Patienten (1,2,3,4) rückt die zentrale Frage in den Mittelpunkt, was unter Qualität einer Gesundheits-App überhaupt verstanden wird. Führt man die Qualität einer Gesundheits-App im Kern darauf zurück, dass sie Nutzen schafft für ihre Anwender ohne direkt oder indirekt Schaden zu verursachen, dann wird schnell klar, dass Qualität einer Gesundheits-App sehr eng mit Nutzerorientierung und Zielgruppenerreichbarkeit verknüpft ist:

  • Eine App muss sich auf der Bedarf, die Möglichkeiten sowie die Einschränkungen ihrer Nutzerzielgruppe einstellen, um von dieser verstanden und genutzt werden zu können. Nur dann hat sie eine Chance, nachhaltig Nutzen generieren zu können. An diesem Punkt sind große Defizite erkennbar. So können Gesundheits-Apps gerade von Menschen mit geringer Health Literacy, also jenen, die diese Angebote am meisten brauchen (5), nur unzureichend verstanden werden: Für Anwender ist es schwierig, alle Funktionen der Apps richtig zu bedienen, so dass häufig nur ein Bruchteil der Unterstützungsfunktionen tatsächlich genutzt werden kann (6).
  • Aus Marktforschungsstudien ist bekannt, dass die die meisten Apps über einen viel zu kurzen Zeitraum genutzt werden, um ihre Anwender bei der Erreichung ihrer, in der Regel langfristig ausgerichteten Gesundheitsziele überhaupt unterstützen zu können. Die durchschnittlichen 30 Tage-Retentionsraten für Apps der Kategorien Medizin und Gesundheit liegen derzeit bei ca. 50 Prozent (7), d. h. die Hälfte der Apps wird nach 30 Tagen nicht mehr genutzt.
  • Die tatsächliche Nutzung verteilt sich dabei auf wenige Apps. Denn nur etwa jede 10. App schafft es, das Interesse einer relevanten Anzahl von Nutzern zu wecken und erreicht Downloads von über 50.000 (8).

Betrachtet man Gesundheits-Apps unter dem Blickwinkel der Sicherheit wird nach Analyse des derzeitigen App-Angebotes schnell klar, dass sich Gesundheits-Apps nicht über einen Kamm scheren lassen (9). Das Risiko für den Nutzer ist eng verknüpft mit den Funktionen, die eine App bietet, und den Gesundheitszielen, die ein Anwender mit der App erreichen will. Und weil sich Risiken und Nutzen von Gesundheits- und Medizin-Apps [HealthOn Risikoklassen 1-4] so deutlich unterscheiden, empfiehlt sich auch für Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher und Patienten ein risikoadaptierter Ansatz.
Werden Apps zur Therapie oder Diagnose von Krankheiten in Verkehr gebracht, ist bereits heute nach Medizinproduktegesetz (§ 3 MPG) eine CE-Kennzeichnung auf Basis eines EU-Konformitätsverfahrens erforderlich (11). Ein Haftungsausschluss im Kleingedruckten reicht nicht aus, um sich als Anbieter einer Gesundheits-Apps aus dieser Verpflichtung herauszustehlen. Entscheidend ist, wie eine App in Richtung ihrer Nutzer beworben wird:

  • Gemäß § 3 Nr. 10 MPG wird unter der Zweckbestimmung die Verwendung verstanden, für die das Medizinprodukt in der Kennzeichnung, der Gebrauchsanweisung oder den Werbematerialien nach den Angaben des Herstellers bestimmt ist. Ein Vermerk im App-Store „Dies ist kein Medizinprodukt“ umgeht die o. g. Kriterien nicht und wird u. a. bei den Entscheidungen des BfArM nach § 13 MPG nicht berücksichtigt.

Gesundheits-Apps, die CE-gekennzeichnet sind, gibt es bisher nur sehr wenige (12). Das heißt von diesen Apps kann nicht wirklich eine Orientierung für Verbraucher ausgehen. Ob und wenn ja für welche Gesundheits-Apps darüber hinaus zukünftig eine Regulierung angezeigt ist, wird unter Abwägung der Vor- und Nachteile für den Verbraucher sowie für den Marktstandort Deutschland zu entwickeln sein. Es wären vor allem jene Apps zu betrachten, die aufgrund ihres hohen Risikopotentials (d. h. Risikoklasse 4) Patienten und Verbrauchern am ehesten schaden könnten, z. B. durch Fehl- oder Falschinformation sowie durch Verstöße gegen geltende Datenschutzrechte.

Quellen:

Kategorie

HealthOn - Experten in Sachen Digital Health

Dr. Ursula Kramer - Die Ap(p)othekerin bloggt auf HealthOn

DiGA-Expertin, Autorin, Beraterin

Die Vision eines gerechten, patientenorientierten Gesundheitssystems treibt die Ap(p)othekerin Dr. Ursula Kramer an. Digitalisierung sieht sie als Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen. Seit 2011 testet sie Qualität, Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit von Gesundheits-Apps, Medizin-Apps und Apps auf Rezept (DiGA). Sie will Transparenz schaffen und digitale Gesundheitskompetenz fördern. Sie teilt die Erfahrung aus der Analyse vieler tausender Gesundheits-Apps in der Beratung von Unternehmen, sie schreibt darüber im Blog auf HealthOn, hält Vorträge und erstellt wissenschaftliche Publikationen. Mehr zur Ap(p)othekerin Dr. Ursula Kramer...