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Hungrige Gesundheits-Apps: Android verordnet Appetitzügler

Geschrieben von ursula.kramer am Montag, 2. November 2015 - 13:37

Viele Apps fordern ein mehr oder weniger umfangreiches Bündel von Berechtigungen für den Zugriff auf Daten des Nutzers, auf Gerätefunktionen oder Sensoren des Smartphones. Ob sich diese tatsächlich aus dem Funktionsumfang der jeweiligen App erklären lassen, bleibt dabei häufig unklar. Das schafft Unbehagen bei Verbrauchern ebenso wie bei politisch Verantwortlichen. Bisher mussten Android-Nutzer die Berechtigungen einer App immer als ganzes Paket akzeptieren und im Zweifel unliebsame Berechtigungen als „Kröte“ schlucken, wenn sie eine App unbedingt nutzen wollten. Alternativ stand nur der Weg offen, eine App komplett vom Smartphone zu entfernen.

Mit Android 6.0, das unter dem Namen Marshmallow vermarktet wird, soll sich das nun grundlegend ändern. Google integriert dazu eine „On-The-Fly“-Zugriffsverwaltung: Was heißt das?
Nutzer können einer App beim Installieren Berechtigungen einzeln erteilen oder auch nach der Installation wieder entziehen.
Insgesamt lassen sich zukünftig acht Berechtigungsarten steuern:

  • Telefonfunktion
  • SMS
  • Kalender
  • Kamera
  • Mikrofon
  • Kontakte
  • Standort
  • Sensoren

Das neue System kann dazu beitragen, die Transparenz für Verbraucher zu verbessern: Entzieht der Nutzer einer App eine bestimmte Berechtigung, sieht er direkt, welche Funktionen nicht mehr nutzbar sind. Sind diese Funktionen dem Nutzer wichtig, kann er die erforderlichen Berechtigungen wieder erteilen. Braucht er sie ohnehin nicht, kann er darauf verzichten und damit seine Privatsphäre besser schützen.

Wie relevant das Thema insbesondere für Nutzer von Gesundheits-Apps ist, zeigen die Ergebnisse des aktuellen Screenings von Diabetes-Apps 10/2015: Von den 44 deutschsprachigen, kostenlosen Diabetes-Apps in Google Play kommen lediglich 20 Prozent ohne spezielle Berechtigungen aus. Beim Großteil der untersuchten Diabetes-Apps muss der Anwender weitreichende Zugriffsrechte einräumen, um diese Apps nutzen zu können. Ob der App-Anbieter verantwortungsvoll mit diesem Vertrauensvorschuss umgeht, bleibt weitgehend im Dunkeln, denn lediglich 14 Prozent dieser Apps informieren den Nutzer darüber mit einer Datenschutzerklärung.

Quelle:

Kategorie

HealthOn - Experten in Sachen Digital Health

Dr. Ursula Kramer - Die Ap(p)othekerin bloggt auf HealthOn

DiGA-Expertin, Autorin, Beraterin

Die Vision eines gerechten, patientenorientierten Gesundheitssystems treibt die Ap(p)othekerin Dr. Ursula Kramer an. Digitalisierung sieht sie als Möglichkeit, diesem Ziel näher zu kommen. Seit 2011 testet sie Qualität, Sicherheit und Anwenderfreundlichkeit von Gesundheits-Apps, Medizin-Apps und Apps auf Rezept (DiGA). Sie will Transparenz schaffen und digitale Gesundheitskompetenz fördern. Sie teilt die Erfahrung aus der Analyse vieler tausender Gesundheits-Apps in der Beratung von Unternehmen, sie schreibt darüber im Blog auf HealthOn, hält Vorträge und erstellt wissenschaftliche Publikationen. Mehr zur Ap(p)othekerin Dr. Ursula Kramer...